Zahlung:
Wir bitten um eine Vorauszahlung von 50 % des Mietpreises auf unser Konto innerhalb von 14 Tagen. Mit der Angabe des Mietzeitraums und dem Familienamen beim Verwendungszweck. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung senden wir Ihnen die Bandverbindung in einer separaten Email zu.
Der Restbetrag des Mietpreises muss dann 8 Tage vor Urlaubsantritt auf unserem Konto gutgeschrieben sein.
Rücktritt:
Der Abschluss eines Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendung bei Vermietung einer Ferienwohnung pauschal mit 10 % des Unterkunftpreises als angemessen anerkannt.
Stornokosten bei Unterbringung in der Ferienwohnung:
Rücktritt bis zum 14. Tag vor Reiseantritt: 100% der Anzahlung werden zurückerstattet.
Rücktritt ab dem 13. Tag vor Reiseantritt: 0% der Anzahlung werden zurückerstattet, 50 % des Gesamtpreises sind fällig.
Nichterscheinen: 100 % des Gesamtpreises sind fällig.
Der Inhaber eines Beherbergungsbetriebes hat nach Treue und Glaube eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen.
Die Rücktrittserklärung ist an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.
Mängel der Beherbergungsleistung
Der Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Inhaber des Beherbergungsbetriebes den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um dem Beherbergungsbetrieb die Beseitigung des Mangels zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen zu.
Sie finden uns gleich in der Ortsmitte von Herzogsweiler, bei der Kreuzung nach Durrweiler, gegenüber der Metzgerei Pfau.